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Ergotherapie

Die Ergotherapie ist ein medizinischer Beruf. Dieser wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu dem nichtärztlichen Heil-/ Hilfsberufen gezählt. Das Anliegen der Ergotherapie ist, durch Anleitung, Beratung, sowie aktives und passives Training und Behandlung bei Störungen, Einschränkungen und Schwächen in kognitiven, motorischen oder sozialen Bereichen Begleitung zu bieten.

Meine Arbeit spricht alle Menschen an, die Ihre Funktionseinschränkungen in der Mobilität durch eine Erkrankung oder Beeinträchtigung erfahren haben und wieder besser im Alltag, Beruf und Privatleben zurechtkommen möchten. Durch Hilfsmittelerprobung und Training wird eine Funktionsverbesserung sowie passive und aktive Mobilisierung speziell auf Ihr Anliegen ermittelt. Für Kinder bezieht sich die Therapie auf Auffälligkeiten in Bewegungsabläufen, Konzentration, Strukturierung und Lernverhalten. Zusätzlich stehen in meiner Praxis die Händigkeit und Feinmotorik im Mittelpunkt.

Der Erhalt und die Wiederherstellung größtmöglicher Selbständigkeit ist ein Hauptaspekt der Ergotherapeuten, um Beschwerden zu lindern, eine Verbesserung der Symptomatik anzustreben und Kompetenzen in Bereichen zu erwerben, die Ihnen nutzen und von denen Sie profitieren. Ihre Alltagskompetenz und Handlungsfähigkeit werden ganzheitlich unterstützt. Sie sind eine individuelle Persönlichkeit. Von daher stehen Ihre persönlichen Fähig- und Fertigkeiten in der Therapieplanerstellung im Mittelpunkt, sodass sie eine echte, für Sie authentische Unterstützung erfahren und mit gestalten. Auf Wunsch wird Ihr Umfeld mit in die Therapie einbezogen.

Sie erhalten maßgeschneiderte Übungsprogramme und Beratungen mit Erfolgskontrollen und Rückmeldungen. Dafür benötigt es Ihre aktive Mitgestaltung und Bereitschaft, Dinge neu und anders wahrzunehmen, als es bisher in Ihrem Leben war. Ich lade Sie ein, Mut zur Umgestaltung Ihrer Fragestellung mitzubringen.

Der Behandlungsbedarf wird durch den Facharzt oder Hausarzt festgestellt. Bei einer entsprechenden Diagnosenstellung und Indikation ist er befugt, eine Heilmittelverordnung (Rezept) auszustellen. Nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung, die vom Arzt angeordnet ist, darf ich als Therapeutin tätig werden.

Die übergeordneten Fachbereiche sind:

Verbandsmitglied Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.

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